Mich erreichte eine E-Mail einer Freundin: Sie habe die Dissertation so gut wie abgeschlossen und bewerbe sich nun. Im Verlagswesen habe sie sich nach offenen Stellen umgeschaut, und, siehe da, tatsächlich in der Nähe ein freies Lektorat-Volontariat entdeckt. Bezahlung: weit unter 1000€. Auf Nachfrage mit dem Hinweis, das reiche ja nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten hieß es: „Aufstocken! Das ist in den Lohn mit eingerechnet!“
[update 21.5.2014: Hier ein Bericht über eine Ausschreibung des Verlags Kiepenheuer & Witsch: http://maxpahl.com/2013/09/11/emporung-uber-kiwi/. Dank an Sarah Kemper für den Hinweis! Der Blogbeitrag hatte einen Shitstorm ausgelöst, auf den KiWi schnell reagierte: Beitrag 3sat]
Es ließe sich eine Menge dazu fragen, z. B.: Warum muss eine promovierte Person für eine spezialisierte Vollzeittätigkeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen, um ihre Kosten zu decken? Warum höre ich solche Geschichten eigentlich nie von Männern? Warum überhaupt kann man mit einer Vollzeitstelle nicht genug Geld für seinen Lebensunterhalt verdienen? Immerhin sind 30% der ALG-II-Bezieher „Aufstocker“ (August 2013).
Doch bleibe ich heute pragmatisch: Was heißt „aufstocken“, wer kann „aufstocken“, in welchen für uns typischen Tätigkeiten muss man „aufstocken“?
Was heißt „aufstocken“?
„Aufstocken“ ist Umgangssprache für „erwerbstätig sein und zugleich Arbeitslosengeld II beziehen“. Aufstocker verdienen also in ihrer Beschäftigung so wenig Geld, dass sie ergänzend Leistungen vom Jobcenter erhalten. Arbeitslohn und ALG II zusammen ergeben dann einen Betrag, der über dem der Grundsicherung liegt. Im Gegensatz zum ALG I wird die Arbeitszeit nicht als „Zeit des Zuverdienstes“ angerechnet und ist entsprechend auch nicht auf 15 Stunden pro Woche begrenzt. Aufstocken können abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Rentner oder Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I. In der Terminologie der Arbeitsagentur sind letztere übrigens die eigentlichen „Aufstocker“: Das ALG I ist so gering, dass die Grundsicherung nur mit ALG II erfolgen kann. In diesem Beitrag geht es um die Umgangssprachliche Verwendung von „aufstocken“, auch, da die Mehrheit von Absolventen keinen Anspruch auf ALG I hat und eher mit geringen Löhnen in Übergangszeiten als mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat.
Wie viel das Aufstocken ausmacht, variiert leicht je nach Region. Auf dem Lande sind die Lebenshaltungskosten in der Regel günstiger als in der Stadt, in Berlin günstiger als in München. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene ist überall gleich: 391€. Hinzu kommen die Übernahme von Unterkunft- und Heizungskosten, solange Sie „angemessen“ leben. So gelten beispielsweise nach aktuellem Stand für eine Wohnung in Berlin 50 m² und 317,50 Euro als angemessen, in München werden für die 50 m² 449,21 Euro als angemessen erachtet. Übernommen werden allerdings nur die tatsächlichen Kosten. Hinzu kommen eine Heizungspauschale (z. B. für Bielefeld 80 Cent pro Quadratmeter), ggf. eine Warmwasserpauschale von 8,99 Euro und Kosten bei Mehrbedarf, etwa aufgrund von Schwangerschaft, Behinderung oder aufwändiger Ernährung bei Krankheit.
Der Grundbedarf liegt folglich irgendwo zwischen 750 und 880 Euro. Wenn Ihr Nettogehalt darunter liegt, können Sie „aufstocken“ und weitere Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen:
Wer kann „aufstocken“?
Personen mit Anspruch auf ALG II. Wenn Sie in einer „Bedarfsgemeinschaft“ leben (wenn Sie jünger sind als 25 Jahre mit den Eltern; mit einem Partner, mit einem eigenen Kind oder dem des Partners) wird allerdings zunächst Ihre Bedürftigkeit geprüft. Verdienen Eltern und/oder Partner „genug“ oder haben Sie Vermögen, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf ALG II und können entsprechend auch nicht „aufstocken“.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind auch Stipendien vom Aufstocken ausgenommen, denn Voraussetzung für ein Stipendium ist in der Regel, dass Sie „hauptberuflich“ Ihre Qualifikation betreiben. Damit stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
In welchen für uns typischen Tätigkeiten oder Situationen muss man „aufstocken“?
Die typische Situation ist, wie auch oben geschildert, der Start in das Arbeitsleben. Volontariate sind Arbeitsverhältnisse mit klar definierter Entlohnung, die aber oftmals sehr gering ist. [update 21.5.2014: Hier können Sie allerdings in das Dilemma geraten, dass die Arbeitsagentur das Volontariat als Teil der “Ausbildung” definiert und Sie auf das BAföG verweist, auf das Sie aber in der Regel keinen Anspruch mehr haben, weil mit dem Uniabschluss die “Ausbildung” als beendet gilt.] Auch wissenschaftliche Hilfskräfte verdienen bisweilen unter der Grundsicherungsgrenze, doch ebenso wie bei Praktikanten wäre zu prüfen, ob nicht die Ausbildung/ Qualifikation im Vordergrund steht und auch Voraussetzung für die Übernahme der Stelle ist. Eine weitere typische und andauernde Situation kann die prekäre Freiberuflichkeit sein, die dauerhaft nicht genug zum Leben abwirft. Sie kann trotz des geringen Einkommens weiter ausgeübt werden, weil sie Arbeitslosigkeit vermeidet oder als Übergangsphase verstanden wird. Mein Eindruck ist, dass hier Geisteswissenschaftlerinnen besonders betroffen sind. Inzwischen klagen auch Lehrer an Grund- und Hauptschulen – sowie zunehmend an Berufskollegs etc. – über die Notwendigkeit aufzustocken. Angestellte Lehrer erhalten je nach persönlicher Situation 40 bis 60% weniger Nettogehalt als Beamte. Die Statistik der Arbeitsagentur belegt, dass die Branche „Erziehung und Unterricht“ zu den am häufigsten vom sog. „Kombilohn“ betroffenen zählt.
Eine weitere uns affine Branche mit „Kombilohn“ ist „Information und Kommunikation“.
Frauen sind eher betroffen als Männer. Männer stocken häufiger eine Vollzeittätigkeit auf, Frauen hingegen Teilzeit- oder Minijobs.
Kritik
Generell wird am Aufstocken bzw. Kombilohn kritisiert, dass es sich faktisch um Lohnsubvention für Unternehmen handle. Die Unternehmer argumentieren hingegen, dass sie nur mit dieser Unterstützung Arbeitsplätze einrichten könnten, die sonst gar nicht zur Verfügung stünden. Dem Bruttosozialprodukt ist zudem eine Förderung von Beschäftigung zuträglicher als eine Förderung von Nicht-Beschäftigung.
Folgt man für unsere Disziplinen dem Unternehmensargument, mag es sicherlich für viele Einzelfälle zutreffen: Kleine Unternehmen wie Verlage oder andere Kulturschaffende haben oftmals nicht das Budget für angemessene Löhne. Es stellt sich damit aber unbedingt die Folgefrage: Wie soll nach dem Volontariat eine Vollanstellung finanziert werden? Erneut mit Kombilohn? Oder ist sie gar nicht vorgesehen, und nach dem Volontariat kann für ein Jahr das ALG I aufgestockt werden?
Mir scheint zudem ein anderer Aspekt bedeutsam für unsere Disziplinen insgesamt: Die grundsätzliche Idee hinter dem Aufstocken/Kombilohn ist, dass der Lohn eines Arbeitnehmers über seiner Produktivität liege. Es muss wohl kaum erklärt werden, wie es sich auf das Selbstbild auswirkt, wenn man nach sehr gutem Abschluss und vielleicht auch sehr guter Promotion als „unproduktiv“ und „nicht wertschöpfend“ klassifiziert wird. Ganz davon abgesehen, dass eine Abwärtsspirale des gesamten Lohnniveaus in den betroffenen Branchen beobachtet werden kann.
Weiterführende Links/ verwendetes Material:
[update, 21.5.2014: André Pahnke, Eva May-Strobl und Stefan Schneck: Die Einkommenssituation von Selbstständigen und die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen auf Basis des SGB II, IfM-Materialien 226, Bonn, März 2014. Vielen Dank an Stefanie Pütz für den Hinweis!]
www.arbeitnehmerkammer.de/cms/…/Studie_Aufstocker_gesamt.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/index.htm
http://www.hartziv.org/erwerbstaetigkeit-und-alg-ii.html
http://www.verdi-aufstockerberatung.de/
§ 11b Zweites Buch Sozialgesetzbuch
Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Max Pahl verweist zudem für das Verlagsvolontariat auf folgende Beiträge (im Kommentarbereich, 26.9.2013, 20:12 Uhr):
http://buch-pr.de/thema_151.shtml
http://www.litaffin.de/2013/03/einer-machts-bestimmt-oder-wie-die-branche-ihren-nachwuchs-vergrault/
http://www.boersenblatt.net/599112/