Warum es mit Bewerbungen im öffentlichen Dienst nicht klappt, ist natürlich aus der Distanz nicht zu beurteilen. Aber ein Grund könnte sein, dass Du Dich auf Stellen bewirbst, die nicht in der für Deinen Abschluss vorgesehenen Entgeltgruppe liegen.

Wir achten bei Ausschreibungen auf allerlei:

  • Passt es fachlich?
  • Gefallen mir die Tätigkeiten?
  • Fühle ich mich den Anforderungen gewachsen?
  • Ist der Job an einem Ort, der für mich (und meine Partner*in) in Ordnung ist?
  • Kann ich vom Gehalt leben?

Und das alles ist wichtig, ohne Frage. Ein weiteres wichtiges Detail bei Ausschreibungen im öffentlichen Dienst ist:

  • Passt die Entgeltgruppe zu meiner Qualifikation?

Die Tarifverträge für den Öffentlichen Dienst drehen sich nicht nur um das Gehalt, Sonderzahlungen und Vermögenswirksame Leistungen, sondern auch um die Kopplung der Entgeltgruppe an die Qualifikation. Die TVöD-Tabellen kennen die Entgeltgruppen 1-15. Die Gruppen sind jeweils für bestimmte Ausbildungs- bzw. Qualifikationsvoraussetzungen vorgesehen. Für Absolvent*innen der Geistes- und Kulturwissenschaften kommen in der Regel folgende Gruppen in FrageN.

  • 9b-12 für Bachelor-Absolvent*innen und Absolvent*innen (Diplom, Master) von FH-Studiengängen,
  • 13-15 für Masterabsolvent*innen und Promovierte bzw. Absolventinnen wissenschaftlicher Studiengänge.

Die Eingruppierung der zu besetzenden Stelle steht in der Ausschreibung, z.B. aktuell:

Diese Entgeltgruppen sind tarifrechtlich relevant. Zwar besteht beim Arbeitgeber ein gewisser Ermessensspielraum; es ist z.B. nicht völlig unmöglich, dass sich ein*e Masterabsolvent*in in einem Bewerbungsverfahren auf eine E11-Stelle durchsetzt. Aber es ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist es auch nicht in unserem Sinne (persönlich vielleicht schon, aber qualifikationsstrategisch nicht, und immerhin mussten die Gruppen mit der Hochschulreform und den damit neu auftauchenden Bachelors neu gefasst werden). Es sollen sowohl genügend angemessene Stellen für BA-Absolvent*innen verfügbar sein sollen, ohne dass die Sorge besteht, gegen Mitbewerber*innen mit Master sowieso keine Chance zu haben. Es sollen weiterhin adäquate Stellen für MA-Absolvent*innen ausgeschrieben werden, sowohl hinsichtlich der Stellenanforderung als auch hinsichtlich des Schutzes der Qualifikation. Es könnte sonst ja auch eine schlichte Rechnung greifen, die der Idee folgt: “Wenn die Master auch die E11-Stellen nehmen, schreiben wir einfach nur noch so aus, dann sparen wir eine Menge Geld.” (Okay, die Lösung ist nun mitunter: “Dann schreiben wir E13 eben in Teilzeit aus”, das macht letztlich das gleiche Gehalt.)

Manchmal sind die Eingruppierungen und die Anforderungen an den Abschluss für Einsteiger*innen auch etwas schwammig, z.B. hier: Stellensuche | Detailinformationen (interamt.de), Volkshochschule des Landkreises Schaumburg: Pädagogischer Mitarbeiter / Pädagogische Mitarbeiterin (m/w/d) „Gesellschaft / Kultur / Gesundheit“ (bis E11 TvöD) … “Voraussetzungen: Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Dipl./Bachelor/Master)”. Hier wäre also denkbar: FH-Dipl., -Bachelor, -Master und Uni-Bachelor. Eher nicht: Uni-Master.

Es ist darum zu empfehlen, auf die Entgeltgruppe zu achten und die passende zum Abschluss zu wählen. Oder gut zu begründen, warum die Abweichung in Kauf genommen wird. Falls es zu Absagen kam – es könnte daran gelegen haben, dass sich ein*e MA auf eine E9, eine BA auf eine E14 beworben hat.

Mehr z.B. hier mit Links zu den Gehalttabellen:

Gehaltsstruktur und Gehaltstabellen im öffentlichen Dienst – academics

Infos und Beratung findet Ihr auch bei den Gewerkschaften; an vielen Unis gibt es Vertrauensleute:


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