Traditionell gehört die Freiberuflichkeit zu den professionellen Optionen von Geisteswissenschaftler*innen. Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen heraus die Entscheidung fällt. Häufig ist es aber nicht eine von vornherein geplante Gründung, sondern eine Beiläufigkeit: der Nebenjob als freie Mitarbeiterin bei einer Zeitung, als VHS-Dozent, Einnahmen aus einem veröffentlichten E-Book, Gage als Musikerin oder Schauspieler – all dies kann bereits neben dem Studium freiberuflich organisiert sein. Je nach Auftragssituation und anderen Arbeitsoptionen wird diese Tätigkeit intensiviert oder es treten andere Aufträge dazu, etwa Lektorat und Korrektorat, Trainings, Veranstaltungs-Moderation, Content-Erstellung, und allmählich ergibt sich aus dem Einkommens- und Tätigkeitsmix eine Vollzeittätigkeit. Andere Freiberufler*innen entschieden sich nach ersten Berufserfahrungen als Angestellte für einen Wechsel in die Selbstständigkeit; nicht immer positiv und freiwillig, sondern mitunter aufgrund der Frage nach der Vereinbarkeit mit der Familie oder weil ein befristeter Vertrag endete und es keinen adäquaten Anschluss gab. Das hat für diejenigen, die die Option Freiberuflichkeit noch vor sich haben, ein paar beachtenswerte Aspekte:

  • Weil die Freiberuflichkeit häufig nicht mit klarem Startpunkt versehen beginnt, sondern sich ins Leben hineinentwickelt, braucht es eine hohe Aufmerksamkeit für die Veränderungspunkte, die zukunftsrelevant sind: Wann ändert sich die Versicherungspflicht? Welche Steuerthemen sind zu beachten? Wann muss eine unternehmerische Planung einsetzen? Welche Leistungen unterliegen einer Reglementierung? Wann „rutsche“ ich z.B. mit der Content-Erstellung in gewerbliche Dienstleistungen und muss auf andere Steuern und damit auch Preisgestaltungen achten? Welche Kooperationen und geschäftlichen Partnerschaften haben einen Einfluss auf meinen Status als Freiberufler*in?
  • „Freiberuflichkeit“ und „freie Mitarbeit“ sind nicht immer synonym zu lesen. Mitunter zwar schon; Journalist*innen als freie Mitarbeiter*innen sind häufig auch freiberuflich organisiert. Aber in anderen Fällen eben nicht; eine freie Mitarbeiterin etwa, die bei einem Event Gäste betreut, oder ein freier Mitarbeiter, der in der Produktion Auftragsspitzen abarbeiten, ist in dieser Tätigkeit nicht zugleich Freiberufler*in. Das hat für Auftragnehmer*innen die Konsequenz, die eigene Freiberuflichkeit klar zu kommunizieren bzw. nachzufragen, welcher Art der Freelancer-Vertrag ist, ob z.B. doch eine Gewerbeanmeldung (z.B. im Bereich Werbung/Marketing) erforderlich ist oder eine Anmeldung der Tätigkeit bei der Sozialversicherung (z.B. als „feste Freie“ in Museen).
  • Es gibt häufig keinen „Wagenhebereffekt“; nur selten steigen neue Freiberufler*innen gut begleitet von Älteren ein und können von deren Erfahrungen und Kund*innen profitieren. Vielmehr fangen die meisten individuell bei Null an und müssen sowohl Prozesse als auch Kund*innennetzwerke aufbauen.

Hier findet Ihr Informationen:

Und u.a. hier findet Ihr Ausschreibungen auch für Aufträge an Freiberufler*innen:

Für Kreative (Künstler*innen, Design, Webentwicklung, Social Media Management) dasauge® Stellenmarkt – Design-Jobs (etwas runterscrollen, das ist der Block in der Mitte der Seite)

Öffentliche Ausschreibungen (Registrierung erforderlich, tw. Bezahlmodell):

Museen und Gedenkstätten: Über den Suchbegriff „freiberuf“: https://www.museumsbund.de/

Restaurator*innen: Stellen und Ausschreibungen – Verband der Restauratoren VDR

Textdienstleistungen: Texter Jobs – Aufträge für Texter bei Texterjobboerse.de

Beratung: Aktuelle Jobs in Anstellungsform Projektarbeit / Freelancer – BERATER.JOBS

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